Verkehrszeichen Nr. 721 Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
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Gestattet Fahrradfahrern das Abbiegen an Ampeln, auch wenn das Lichtsignal Rot zeigt. Dabei darf jedoch keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen. Eine Voraussetzung für die Anwendung der Grünpfeilregelung ist eine ausreichende Sicht der Grünpfeilnutzer auf die freigegebene Verkehrsrichtung.