Verkehrszeichen Nr. 442-30 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - rechtsweisend

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442-30

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Verkehrszeichen 442-30 ''KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - im Kreisverkehr geradeausweisend''

Fungiert als Vorwegweiser und kennzeichnet Umleitungen aufgrund von Baumaßnahmen. Vorwegweiser sollten sich zwischen 50 und 150 m vor den eigentlichen Wegweisern befinden und spätestens dort aufgestellt werden, wo die Abbiegespur beginnt. Die Anwendung dieses Zeichens beschränkt sich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen.

 

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 840x840 mm
  • Bauart: Flach 2mm/3mm
  • Verkehrszeichen-Nr.: 442-30
  • Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen