Verkehrszeichen 442-20 ''KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - rechtsweisend''
Fungiert als Vorwegweiser und kennzeichnet Umleitungen aufgrund von Baumaßnahmen. Vorwegweiser sollten sich zwischen 50 und 150 m vor den eigentlichen Wegweisern befinden und spätestens dort aufgestellt werden, wo die Abbiegespur beginnt. Die Anwendung dieses Zeichens beschränkt sich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen.