Verkehrszeichen Nr. 442-11 Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - linksweisend
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442-11
Fungiert als Vorwegweiser und kennzeichnet Umleitungen aufgrund von Baumaßnahmen. Vorwegweiser sollten zwischen 50 und 150 m vor den eigentlichen Wegweisern aufgestellt werden und spätestens dort, wo die Abbiegespur beginnt. Dieses Zeichen gilt ausschließlich für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, die hier nach links abbiegen müssen.