Verkehrszeichen Nr. 442-10 KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - linksweisend
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442-10
Fungiert als Vorwegweiser und kennzeichnet Umleitungen aufgrund von Baumaßnahmen. Vorwegweiser sollten sich zwischen 50 und 150 m vor den eigentlichen Wegweisern befinden und spätestens dort aufgestellt werden, wo die Abbiegespur beginnt. Die Anwendung dieses Zeichens beschränkt sich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen.