Verkehrszeichen Nr. 325.1-40 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs - doppelseitig (Rückseite Z 325.2)
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325.1-40
Die Vorderseite zeigt, dass an diesem Punkt eine verkehrsberuhigte Zone beginnt , in der für den Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit gilt. Das Parken ist ausschließlich in den gekennzeichneten Flächen gestattet, mit Ausnahme des Ein- und Aussteigens sowie des Be- und Entladens. Dabei ist darauf zu achten, dass Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden. Kinder dürfen in dieser Zone überall spielen.Die Rückseite teigt, dass an diesem Punkt die verkehrsberuhigte Zone endet.