Verkehrszeichen Nr. 310-40 Ortstafel Vorderseite - doppelseitig (Rückseite Z 311)
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310-40
Die Vorderseite markiert den Beginn einer geschlossenen Ortschaft und weist auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h hin. Die Rückseite markiert das Ende einer geschlossenen Ortschaft und weißt auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h hin.