Verkehrszeichen 290.1-40 ''Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone - doppelseitig (Rückseite
Z 290.2)''
Dieses Verkehrszeichen gibt an, dass die zuvor geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist und gleichzeitig der Beginn einer Umweltzone markiert wird.