Verkehrszeichen Nr. 274.1-41 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen -doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)

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Verkehrszeichen 274.1-41 ''Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen -doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)''

Dieses Verkehrszeichen weist darauf hin, dass auf einer Seiten der Straße eine Tempo-20-Zone beginnt und auf der anderen Seite endet die Tempo-20-Zone. In Tempo-20-Zonen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde.

 

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 840x840 mm
  • Bauart: Flach 2mm oder 3mm
  • Verkehrszeichen-Nr.: 274.1-41
  • Verkehrszeichen-Typ: Gefahrenzeichen