Verkehrszeichen Nr. 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg - Radweg links
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241-30
Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg benutzen, da Radbenutzungspflicht besteht. Mittels Zusatzzeichen können andere Verkehrsarten erlaubt werden, die aber Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen müssen.