Verkehrszeichen Nr. 1048-20 Nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Verkehrszeichen 1048-20 ''Nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse''
Zusatzzeichen ergänzen die Informationen von Verkehrszeichen und werden direkt unter diesen angebracht. Das entsprechende Verkehrszeichen gilt nur für Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.