Verkehrszeichen Nr. 1031-50 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - rote, gelbe und grüne Plakette
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Zusatzzeichen ergänzen die Informationen von Verkehrszeichen und werden direkt unter diesen angebracht. Das entsprechende Verkehrszeichen gibt an, dass für Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette kein Verkehrsverbot gilt.